Was ist pervers?

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von der Seite http://www.regenbogenwald.de

Wer schon mal den Begriff "pervers" in den Gesetzbüchern vergeblich gesucht hat, der findet das nicht unter diesem Begriff, sondern durch das Betrachten zweier Vorschriften:

 

§ 316a StGb
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer

 

(1) Wer zur Begehung eines Raubes (§ 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeugs oder eines Mitfahrers verübt und dabei die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

 

§ 176 StGb
Sexueller Mißbrauch von Kindern

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen läßt.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

 
  1. sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt,
  2. ein Kind dazu bestimmt, daß es sexuelle Handlungen an sich vornimmt, oder
  3. auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt.

 

Ganz klar: 

Zwingt jemand unter Androhung von Prügel einen Beifahrer zur Herausgabe seiner Geldbörse und dann zum Aussteigen (räuberischer Diebstahl mit Angriff auf die Entscheidungsfreiheit), ist das selbstverständlich ein schwereres Verbrechen (mindestens 5 Jahre Freiheitsstrafe) als das Zerstören des Lebens eines Kindes (sexuelle Handlungen an einem Kind vornehmen) (Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe)! 

So wird im Strafgesetz "pervers" definiert...